Allgemeine Geschäftsbedingungen
QMESS GMBH
Zur Weinhalde 5
88499 Riedlingen - Zell
1.
Unsere
Lieferungen,
Leistungen
und
Angebote
erfolgen
ausschließlich
aufgrund
der
vorliegenden
Bedingungen.
Diese
gelten
auch
für
alle
zukünftigen
Geschäfte,
auch
wenn
sie
nicht
nochmals
ausdrücklich
vereinbart
werden.
Gegenbestätigung
des
Käufers
unter
Hinweis
auf
seine
Geschäfts-
bzw.
Einkaufsbedingungen
werden
nicht
Vertragsinhalt.
2.
Alle
Vereinbarungen,
die
zwischen
uns
und
dem
Besteller
zwecks
Ausführung
eines
Vertrages
getroffen
werden,
sind schriftlich niederzulegen.
3.
An
Kalkulationen,
Messprogrammen,
techn.
Konzept
en
sowie
Schulungsunterlagen
behalten
wir
uns
Eigentums-
und
Urheberrechte
vor.
Sie
dürfen
Dritten,
ohne
unsere
schriftliche
Genehmigung,
nicht
zugänglich
gemacht
werden.
4.
Prüfungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestellung.
5.
Bei
Einsätzen
vor
Ort,
sind
unsere
Mitarbeiter
vom
Besteller
über
bestehende
Sicherheits-
und
Unvallverhütungsvorschriften, soweit diese für unser Personal von Bedeutung sind, zu unterrichten.
6.
Die
gesetzliche
Mehrwertsteuer
ist
nicht
in
unseren
Angebotspreisen
sowie
Kostensätzen
eingeschlossen,
sie
wird
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
7.
Soweit
nicht
anders
angegeben,
halten
wir
uns
an
die
in
unseren
Angeboten
enthaltenen
Preise
12
Wochen
ab
Datum des Angebotes gebunden.
8.
Die Preise verstehen sich ab unserem Werk, falls nicht anders vereinbart.
9.
Sämtliche
Aufträge
werden
nach
Zeitaufwand
unser
es
Personals
für
Arbeitsleistung,
Fahrt
sowie
nicht
selbst
verschuldeter
Wartezeiten
nach
unseren
jeweils
gültigen
Kostensätzen
abgerechnet,
soweit
nicht
ausdrücklich
anderes z. B. ein Pauschalpreis lt. Angebot vereinbart ist.
10.
Soweit
nicht
anders
vereinbart,
sind
unsere
Rechnungen
30
Tage
nach
Rechnungsstellung
ohne
Abzug
zahlbar.
Maßgeblich ist das Datum des Zahlung seinganges bei uns.
11.
Der Abzug von Skonto sowie Ratenzahlung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
12.
Gerät
der
Verkäufer
in
Verzug,
so
sind
wir
berechtigt,
die
uns
dadurch
entstandenen
Ko
über
dem
Basiszinssatz
(§247 BGB) zu verlangen.
13.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Riedlingen/Donau
14.
Soweit
ein
von
uns
zu
vertretender
Mangel
an
der
Kaufsache
vorliegt,
ist
der
Käufer
berechtigt,
Nacherfüllung
innerhalb angemessener Frist zu verlangen.
15.
Die Mangelanzeige ist unverzüglich nach Kenntnis eines Mangels schriftlich an uns abzugeben.
16.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung.
17.
Schadensersatzansprüche
des
Bestellers,
insbesondere
auf
Ersatz
mittelbarer
und
Folgeschäden
gleichgültig
aus
welchem
Rechtsgrund,
sind
ausgeschlossen.
Bei
grober
Fahrlässigkeit
ist
unsere
Haftung
auf
100%
des
beauftragten Projektes beschränkt.
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